Ab einer Inzidenz von unter 100 gelten Lockdown-Lockerungen. Dies ist in Jena der Fall. Die Lockerungen gelten ab 21. Mai.
- Außengastronomie ist möglich (Termin, Kontaktverfolgung, kein Schnelltest benötigt)
- Im Einzelhandel entfällt die Terminvereinbarung (Schnelltest, Kontaktverfolgung bleiben). 1 Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche. Ab 801 m² eine Person pro 20 m² Verkaufsfläche.
- Touristische Übernachtungen im Hotel bleiben untersagt. Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen. Fitnessstudios bleiben zu.
- Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen.
- Keine Ausgangsbeschränkung mehr.
- Nachweislich geimpfte oder genesene Personen brauchen keinen Schnelltest.