Verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum innerhalb des Grabenrings im Zeitraum zwischen 10 und 18 Uhr (Benennung der Straßen in der Jenaer Allgemeinverfügung vom 20.11.2020 s.u.).
Verkaufsverbot offener alkoholischer Getränke (z.B. Glühwein „to-go“).
Generelles Verkaufsverbot alkoholischer Getränke zwischen 23 und 5 Uhr.
Untersagung von Adventsaußenständen mit Ausschank von Alkohol sowie der Verzehr von verkauften Speisen an Ort und Stelle (es gab wohl etliche Beantragungen von so etwas aus dem nichtgastronomischen Bereich).
Gültig ab 21.11.2020
Hier nachlesen: Allgemeinverfügung Jena_19.11.2020